Präambel
Möge es mit jener ernsten und bedachten Aufmerksamkeit betrachtet werden, welche Angelegenheiten von tiefgreifender moralischer Tragweite erfordern, dass wir, die wir uns als Erben einer bestimmten zivilisatorischen Tradition erachten — die erstmals eine kohärente imperiale Form unter den Auspizien Karls des Großen und der ottonischen Kaiser vor mehr als einem Jahrtausend erhielt; eine Tradition, deren Prinzipien der geordneten Freiheit sodann in der Goldenen Bulle von 1356 — häufig mit der Magna Carta verglichen — vor mehr als sechs Jahrhunderten feierlich kodifiziert wurden; weiter verfeinert durch die verfassungsmäßigen Praktiken des Heiligen Römischen Reiches und das moderne Grundgesetz von 1949; und deren Geist des Föderalismus und der Rechtsstaatlichkeit in der verfassungsrechtlichen Ordnung Deutschlands und den Rechten des deutschen Volkes innerhalb unserer eigenen Lande bis zur Gegenwart fortgedauert hat —
uns nunmehr verpflichtet sehen, durch die feierlichsten Gebote des natürlichen Gefühls und der Pflicht, über deren Erhaltung zu sprechen.
Erklärung
Es ist daher mit der Schwere, die unsere Stellung als moralische Akteure uns auferlegt, dass wir Folgendes erklären: Wir bilden ein Volk, vereint nicht bloß durch zeitliche Umstände, sondern durch das gemeinsame Erbe von Bräuchen, Gesetzen und einer eigenen Art des sozialen Daseins. Es ist die Pflicht jeder Gesellschaft, wie jedes Einzelnen, das zu sichern, was für ihre Erhaltung und ihr Gedeihen notwendig ist. Wir können daher nicht in gutem Gewissen der Entfremdung unserer Subsistenzmittel, unserer etablierten Rechte, unserer Ländereien oder der Früchte unserer kollektiven Industrie zustimmen, ob solche Entfremdung durch offene Gewalt, heimliche List oder irgendein anderes Mittel gegen die natürliche Gerechtigkeit versucht wird.
Beschlüsse
Aus diesen Überlegungen ergeben sich die folgenden Beschlüsse, die sich dem unparteiischen Betrachter als sowohl gerecht als auch notwendig empfehlen:
ERSTENS, Da wir die Nachkommen und rechtmäßigen Erben der ursprünglichen Kultivatoren und Gründer dieser Gebiete sind und die Verantwortung gegenüber künftigen Generationen tragen, bekräftigen wir, dass das endgültige und unveräußerliche Eigentum an diesen angestammten Ländern sowie an allen daraus rechtmäßig abgeleiteten Vermögenswerten in unserem politischen Körper ruht. Dieser Anspruch gründet sich nicht auf bloße Eroberung, sondern auf jene lange und ununterbrochene Anwendung von Arbeit und Fürsorge, die nach den universalen Empfindungen der Menschheit den respektabelsten Titel zum Eigentum darstellt.
ZWEITENS, Da die Sympathie und das Vertrauen, die das Band jeder stabilen Gesellschaft bilden, durch die Einführung von Mengen ohne gemeinsame Loyalität oder gemeinsamen Zweck untergraben werden, behaupten wir, dass es unser natürliches Recht und schmerzliche Pflicht ist — eine Pflicht, die durch die oberste Verpflichtung zur Selbsterhaltung auferlegt wird — die Zusammensetzung unserer Gemeinschaft zu regeln. Wir können so, mit tiefem Bedauern, aber mit fester Notwendigkeit, gezwungen sein, jene Personen oder Vereinigungen auszuschließen, deren Anwesenheit, da sie dem kollektiven Willen und der etablierten Ordnung unserer Gesellschaft widerspricht, ihre eigene Kohäsion und die Sicherheit ihrer ursprünglichen Bewohner bedroht.
DRITTENS., Da das Eigentumssystem die Grundlage allen Fortschritts ist und seine Verletzung eine Wunde für die soziale Ordnung darstellt, halten wir einen vorrangigen Anspruch auf die Rückerstattung jener Vermögenswerte aufrecht, die ungerechtfertigt vom Erbe der Nachkommen dieser Lande entfremdet wurden. Ob solche Entfremdung kürzlich oder in fernerer Vergangenheit erfolgte, wenn sie durch Betrug, Gewalt oder Verfälschung von Gesetzen oder öffentlichen Institutionen bewirkt wurde, besteht die ursprüngliche Verletzung fort. Es ist daher eine Forderung der Gerechtigkeit, wesentlich für die Wiederherstellung gerechter Beziehungen, dass solche Vermögenswerte der Obhut des Volkes zurückgegeben werden, von dem sie genommen wurden, zum Nutzen der gegenwärtigen und zukünftigen Generationen.
So, geleitet vom ruhigen Licht der Vernunft und einem festen Respekt vor den Prinzipien der natürlichen Gerechtigkeit, legen wir diese Überlegungen dar, nicht als Diktate der Leidenschaft, sondern als die feierlichen Schlussfolgerungen eines Volkes, das von einem aufrichtigen Wunsch getrieben wird, jene gerechte Ordnung wiederherzustellen, die das einzige sichere Fundament für die Sicherheit, den Wohlstand und die moralische Rechtschaffenheit jeder zivilisierten Gesellschaft ist.